Punitive Damages ohne Entlastung
HF - Washington. Über die Frage, wann und in welcher Höhe
ein Strafschadensersatz, punitive Damages, zu gewähren ist, hatte das
Bundesberufungsgericht, United States Court of Appeals, des ersten Bezirks im Fall Arrieta-Colon v. Wal-Mart Puerto Rico,
Inc., Az. 04-2614; 04-2615, am 13. Januar 2006 zu
entscheiden.
Die Geschworenen, Jury, hatten dem Kläger $76.000 tatsächlichen
Schadensersatz, compensatory Damages, und $160.000
Strafschadensersatz, punitive Damages, wegen Diskriminierung am
Arbeitsplatz gewährt. Das Bundesberufungsgericht hielt diese
Entscheidung aufrecht. Es oblag der Jury festzustellen, ob die
Voraussetzung des Strafschadensersatzes, ein böswilliges und
mutwilliges Verhalten der Beklagten, vorlag oder ob dem diskriminierenden
Verhalten ihrer leitenden Angestellten die Politik der offenen Tür,
Open Door Policy, der Beklagten als Gutglaubensbemühungen,
Good-Faith Efforts, entlastend entgegenstanden.
Insoweit galt zu
berücksichtigen, dass nach der Entscheidung des Obersten
Bundesgerichtshofs in Washington, Supreme Court, im Fall Kolstad v. American Dental Association, 527
U.S. 526 (1999), nicht bereits jedes Anzeichen von
Gutglaubensbemühungen vor einer Haftung schützt. Vielmehr müssen
derartige, dem Gesetz entsprechende Bemühungen nachweislich vorliegen.
Die Entscheidung der Jury war daher nachvollziehbar und
auch in der Höhe des Strafschadensersatzes angemessen.
Damit hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts an die vom Supreme Court in Sachen BMW of North America, Inc. v. Gore, 517 U.S. 559 (1996), und State Farm Mutual Automobile Company v. Inez Preece Campbell et al., 538 U.S. 408 (2003), aufgestellten Kriterien des Vorwurfs der Verwerflichkeit der Handlung, des vernünftigen Verhältnisses zum Kompensationsschaden und der Berücksichtigung der Höhe der vom Gesetzgeber für vergleichbares Fehlverhalten vorgesehenen Kriminalstrafen oder Zivilsanktionen als Voraussetzungen für die Gewährung eines anmessenen Strafschadensersatzes.
Damit hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts an die vom Supreme Court in Sachen BMW of North America, Inc. v. Gore, 517 U.S. 559 (1996), und State Farm Mutual Automobile Company v. Inez Preece Campbell et al., 538 U.S. 408 (2003), aufgestellten Kriterien des Vorwurfs der Verwerflichkeit der Handlung, des vernünftigen Verhältnisses zum Kompensationsschaden und der Berücksichtigung der Höhe der vom Gesetzgeber für vergleichbares Fehlverhalten vorgesehenen Kriminalstrafen oder Zivilsanktionen als Voraussetzungen für die Gewährung eines anmessenen Strafschadensersatzes.