Damit hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts an die vom Supreme Court in Sachen BMW of North America, Inc. v. Gore, 517 U.S. 559 (1996), und State Farm Mutual Automobile Company v. Inez Preece Campbell et al., 538 U.S. 408 (2003), aufgestellten Kriterien des Vorwurfs der Verwerflichkeit der Handlung, des vernünftigen Verhältnisses zum Kompensationsschaden und der Berücksichtigung der Höhe der vom Gesetzgeber für vergleichbares Fehlverhalten vorgesehenen Kriminalstrafen oder Zivilsanktionen als Voraussetzungen für die Gewährung eines anmessenen Strafschadensersatzes.
Damit hält sich die Entscheidung des Berufungsgerichts an die vom Supreme Court in Sachen BMW of North America, Inc. v. Gore, 517 U.S. 559 (1996), und State Farm Mutual Automobile Company v. Inez Preece Campbell et al., 538 U.S. 408 (2003), aufgestellten Kriterien des Vorwurfs der Verwerflichkeit der Handlung, des vernünftigen Verhältnisses zum Kompensationsschaden und der Berücksichtigung der Höhe der vom Gesetzgeber für vergleichbares Fehlverhalten vorgesehenen Kriminalstrafen oder Zivilsanktionen als Voraussetzungen für die Gewährung eines anmessenen Strafschadensersatzes.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.