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Donnerstag, den 02. Febr. 2006

Bericht an WP und CPA  

.   Alle Jahre wieder beginnt nun die Saison der Wirtschaftsprüferanfragen an Rechtsanwälte über die Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie über Rückstellungen, die den Mandantschaften zu empfehlen sind.

Alle Jahre wieder wiederholt sich auch die nichtssagende Antwort, meist anhand der ABA-Vorgaben, die den Rechtsanwalt zur Beantwortung der Anfragen verpflichten, und ihm jedoch aufgrund des Mandatsgeheimnisses und der Unwägbarkeiten gerichtlicher und außergerichtlicher Streit- und Beratungsmandate nur ein Minimum an Auskunft anraten.

Wie der CPA oder WP diese Antworten auswertet, wurde schon 1994 im CPA Journal erklärt. Auch heute ist diese Erörterung noch lesenswert, selbst wenn sich das rechtliche Umfeld erheblich verändert hat.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.