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Freitag, den 03. Febr. 2006

Schutz von Buchtiteln

 
SM - Washington.   In ihrem Beitrag vom 1. Februar 2006, Schutz von Buchtiteln in den USA, erörtert Heidi Förster den Schutz von Buchtiteln gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Dabei stellt sie die jeweilige Rechtslage dar und erläutert rechtsvergleichend die Unterschiede der beiden Rechtsordnungen.

In Anbetracht der in den Vereinigten Staaten unsicheren und komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen stellt die Verfasserin abschließend potentielle Lösungsansätze vor, die die Erreichung eines gewissen Schutzes von Buchtiteln ermöglichen könnten.

Der Beitrag eignet sich daher insbesondere für Verleger und Autoren, die ein Interesse daran haben, Buchtitel rechtlich in den Vereinigten Staaten schützen zu lassen.



Klage wegen Gehörschaden

 
.   Die Klage in Sachen John Kiel Patterson v. Apple Computer, Az. C06-00699, vom 31. Januar 2006, wegen fehlender Warnung vor der bekannten Gefahr einer Gehörschädigung ist veröffentlicht. Diese Gefahr wurde dieser Tage in der Presse ausgiebig erörtert.

Die Klageart ist eine Sammelklage. Ein Verfahren vor den Geschworenen, Jury, wurde beantragt, vielleicht in der Hoffnung, dass Laien dem Begehren mehr Sympathie entgegenbringen als ein Richter. Das mit angeblich unzureichender Warnung ausgestattete Gerät gehört zur iPod-Klasse.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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