• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 13. Febr. 2006

Sicherheit beim Konvertieren  

.   Die nationale Sicherheitsbehörde ist nicht nur für das Abhören des Internet- und Telefonverkehrs verantwortlich. Sie macht sich auch um die Umwandlung von Textdateien in PDF-Dokumente Gedanken. Am 2. Februar 2006 veröffentlichte die NSA ihre Empfehlungen: Redacting with Confidence: How to Safely Publish Sanitized Reports Converted From Word to PDF. Anhand der Erläuterungen lassen sich Fehler vermeiden, die in Word-Dateien enthaltene Daten offenlegen, die im PDF-Format nicht zugänglich sein sollten.


Montag, den 13. Febr. 2006

Ungedeckte Haftung  

.   EDV-Deckungsschutz bieten zahlreiche Versicherer seit langem an, und für neue Risken wie ASP oder Web 2 gibt es das entsprechende Wording seit etwa fünf Jahren. Dennoch bleiben einige Haftungsrisiken im Internet weiterhin ungedeckt. Unter dem Titel Filling in gaps in Internet coverage erklären Richards und Matorin am 16. Januar 2006 die Lücken im Versicherungsvertrag für Errors and Omissions und Commercial General Liability.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.