It is lawful to "interfere with the contractual relations of another if [this is done] by fair means, if [it is] accompanied by honest intent, and if [it is done] to better one's own business and not to principally harm another." Del State Bank v. Salmon, 548 P.2d 1024, 1027 (Okla. 1976).Hier hatte das Untergericht jedoch Täuschungshandlungen festgestellt. Die Beklagten hatten nicht den Zugang zum offenen Markt gesucht und sich an seine Bedingungen gehalten. Sie benutzten hingegen falsche Firmenbezeichnungen und potemkinsche Frisörsalons. Der Court of Appeals bestätigte daher sein Urteil.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.