CK • Washington. Zweimal Schadensersatz für denselben Schaden in zwei Verfahren einklagen - das geht zu weit, stellt das Bundesberufungsgericht in Sachen
Kforce, Inc. v. Surrex Solutions Corporation, Az. 05-2224, am 9. Feburar 2006 fest. Der Kläger machte mit einer Kläge aufgrund deliktischer Ansprüche den Ersatz desselben Schadens geltend, der ihm bereits als vertraglicher Schadensersatz aufgrund der Verletzung eines Wettbewerbsverbots zugesprochen worden war.
Die erste Klage richtete sich gegen die andere Vertragspartei, die zweite gegen den Wettbewerber. Im zweiten Verfahren behauptete der Kläger einen deliktischen Eingriff in Vertragsbeziehungen, tortious Interference with Contract, Verschwörung zum Vertragsbruch und die Verletzung des einzelstaatlichen Geheimnisschutzgesetzes, Missouri Uniform Trade Secrets Act.
Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage als unbegründet nach FRCP 12(b)(6) ab. Der Grundsatz des Verbots des doppelten Schadensersatz greife. Zudem erstrecke sich die Rechtskraft des ersten Verfahrens auf das zweite. Schließlich greife die vom Kläger geltend gemachte Ausnahme der collateral Litigation Exception nicht. Das Berufungsgericht zitierte den Präzedenzfall Perez v. Boatmen's National Bank of St. Louis, 788 SW2d 296, 299 (Mo. Ct. App. 1990):
In general, where a plaintiff can choose to proceed in tort or contract on
a course of conduct involving two possible defendants and he chooses
to proceed to a final judgment against one defendant in contract, he may
not later attempt to pursue a tort action against the second defendant; the
initial waiver of tort waived tort for all purposes.
und schloss sich dem Untergericht an.