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Freitag, den 17. Febr. 2006

Verlorene Tochter  

.   Schüler aus Alabama feiern ihren Schulabschluss in Aruba. Eine Schülerin kehrt nicht zurück. Der Schmerz der Eltern ist drastisch in der Klage vor dem erstinstanzlichen, einzelstaatlichen Gericht im Kreis New York des Staates New York in Sachen Elizabeth Ann Twitty et al. v. Joran van der Sloot, Az. 102254/2006, vom 16. Februar 2006 nachgezeichnet.

Die Zuständigkeit des New Yorker Supreme Court wird in der Klage mit ihrer Zustellung an die Beklagten aus Aruba in New York begründet. Die dramatische und ausführliche Darstellung des Sachverhalts entspricht nicht dem üblichen, summarischen Notice Pleading, sondern dient wahrscheinlich der Öffentlichkeitsarbeit der Eltern, die nicht wissen, ob ihre vor Monaten verschollene Tochter noch lebt oder ermordet wurde.


Freitag, den 17. Febr. 2006

OFAC-Direktor zu FinCEN  

.   Das Schatzamt hat mit einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2006 Robert W. Werner als neuen FinCEN-Direktor vorgestellt. FinCEN ist das Financial Crimes Enforcement Network. Werner diente bisher als Direktor des Office of Foreign Assets Control im Schatzamt. Beide Gruppen sind für die Kontrolle von Finanzströmen verantwortlich. OFAC überwacht den Geldverkehr mit Embargo-Staaten und erteilt die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen. Aufgrund des Personalwechsels wird in Washington über eine Zusammenlegung beider Obersten Bundesbehörden spekuliert.


Freitag, den 17. Febr. 2006

An Haaren herbeigezogen  

.   Die Kläger möchten gern in den USA klagen, wo sie sich ein besseres Ergebnis als im Ausland versprechen. Die Beklagte sitzt allerdings in Bermuda. Der Vertrag zwischen den Beteiligten enthält eine Rechtswahlklausel mit dem Recht von Bermuda und eine Gerichtsstandsklausel für die Gerichtsbarkeit von Bermuda.

Als die Kläger behaupten, sie könnten andere Unternehmen mit Bezug zu den USA in die Klage einbeziehen und damit die Bermuda-Gesellschaft und verbundene Gesellschaften im sonstigen Ausland nach Massachusetts zwingen, bremst sie das Gericht. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigt in Sachen Paul E. Platten et al. v. HG Bermuda Exempted Limited et al., Az. 05-1832, am 6. Februar 2006, die Entscheidung, dass die Klage gegen die US-Beteiligten als unschlüssig abzuweisen ist und die Klage gegen die Bermuda-Gesellschaft wegen mangelnder Zuständigkeit nicht greifen kann.


Freitag, den 17. Febr. 2006

Kein Double Dipping  

.   Zweimal Schadensersatz für denselben Schaden in zwei Verfahren einklagen - das geht zu weit, stellt das Bundesberufungsgericht in Sachen Kforce, Inc. v. Surrex Solutions Corporation, Az. 05-2224, am 9. Feburar 2006 fest. Der Kläger machte mit einer Kläge aufgrund deliktischer Ansprüche den Ersatz desselben Schadens geltend, der ihm bereits als vertraglicher Schadensersatz aufgrund der Verletzung eines Wettbewerbsverbots zugesprochen worden war.

Die erste Klage richtete sich gegen die andere Vertragspartei, die zweite gegen den Wettbewerber. Im zweiten Verfahren behauptete der Kläger einen deliktischen Eingriff in Vertragsbeziehungen, tortious Interference with Contract, Verschwörung zum Vertragsbruch und die Verletzung des einzelstaatlichen Geheimnisschutzgesetzes, Missouri Uniform Trade Secrets Act.

Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage als unbegründet nach FRCP 12(b)(6) ab. Der Grundsatz des Verbots des doppelten Schadensersatz greife. Zudem erstrecke sich die Rechtskraft des ersten Verfahrens auf das zweite. Schließlich greife die vom Kläger geltend gemachte Ausnahme der collateral Litigation Exception nicht. Das Berufungsgericht zitierte den Präzedenzfall Perez v. Boatmen's National Bank of St. Louis, 788 SW2d 296, 299 (Mo. Ct. App. 1990):
In general, where a plaintiff can choose to proceed in tort or contract on a course of conduct involving two possible defendants and he chooses to proceed to a final judgment against one defendant in contract, he may not later attempt to pursue a tort action against the second defendant; the initial waiver of tort waived tort for all purposes.
und schloss sich dem Untergericht an.


Freitag, den 17. Febr. 2006






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.