Der amerikanische Diskriminierungstatbestand von 42 USC §2000e(b) in Title VI, Civil Rights Act of 1964 enthält die Voraussetzung der Mindestzahl von 15 Angestellten. Diese Zahl ist nach der neuen Entscheidung kein Zuständigkeitsmerkmal, über das der Richter entscheidet, sondern eine materielle Frage, die in den Verantwortungsbereich der Jury fällt.
Der amerikanische Diskriminierungstatbestand von 42 USC §2000e(b) in Title VI, Civil Rights Act of 1964 enthält die Voraussetzung der Mindestzahl von 15 Angestellten. Diese Zahl ist nach der neuen Entscheidung kein Zuständigkeitsmerkmal, über das der Richter entscheidet, sondern eine materielle Frage, die in den Verantwortungsbereich der Jury fällt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.