Jury zählt bis 15
CK • Washington. Die Geschworenen, nicht der Richter, sind zum Zählen der Angestellten eines Unternehmens in Diskriminierungsverfahren zuständig, bestimmte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 22. Februar 2006 in Sachen Jennifer Arbaugh v. Y&H Corporation, dba The Moonlight Cafe, Az. 04-944.
Der amerikanische Diskriminierungstatbestand von 42 USC §2000e(b) in Title VI, Civil Rights Act of 1964 enthält die Voraussetzung der Mindestzahl von 15 Angestellten. Diese Zahl ist nach der neuen Entscheidung kein Zuständigkeitsmerkmal, über das der Richter entscheidet, sondern eine materielle Frage, die in den Verantwortungsbereich der Jury fällt.
Diese Frage klärte der Supreme Court, nachdem eine Jury gegen die Beklagte entschieden hatte und die Beklagte erst anschließend die sachliche Zuständigkeit des Gerichts rügte. Nach dem Zivilprozessrecht, Federal Rule of Civil Procedure 12(b)(1), darf der Mangel dieser Zuständigkeit in jedem Verfahrensstadium gerügt werden, also auch wenn die materielle Entscheidung bereits gefällt ist. Nach dem Präzedenzfall Kontrick v. Ryan ist die Klage auf eine berechtigte Rüge hin abzuweisen.
Der amerikanische Diskriminierungstatbestand von 42 USC §2000e(b) in Title VI, Civil Rights Act of 1964 enthält die Voraussetzung der Mindestzahl von 15 Angestellten. Diese Zahl ist nach der neuen Entscheidung kein Zuständigkeitsmerkmal, über das der Richter entscheidet, sondern eine materielle Frage, die in den Verantwortungsbereich der Jury fällt.