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Sonntag, den 26. Febr. 2006

Unterschlagene Niere?

 
.   In Sachen Robert Colavito v. New York Organ Donor Network, Inc. et al., Az. 05-1305-cv, verklagte der beabsichtigte Empfänger der Niere eines verstorbenen Freundes das Krankenhaus und ein Organnetzwerk auf Schadensersatz, nachdem es ihm eine Niere sandte und die andere einem anderen Empfänger einpflanzte. Die Witwe des Freundes hatte ausdrücklich eine Niere für den Kläger bestimmt, die sich bei ihrem Eintreffen jedoch als inkompatibel erwies.

Als die Ärzte des Klägers, der in Florida wohnt, die zweite Niere im Krankenhaus in New York anforderten, war sie schon vergeben. Der Kläger klagte deshalb wegen Betruges, Unterschlagung und anderen Common-Law-Tatbeständen sowie der Verletzung des New Yorker Transplantationsrechts.

Das Bundesberufungsgericht bestätigte am 23. Februar 2006 die Abweisung der Ansprüche nach Common Law und verwies die anderen Ansprüche an das Oberste Gericht des Staates New York, das aufgrund seiner Beurteilung des einzelstaatlichen Rechts dem Bundesgericht weitere Vorgaben erteilen soll. Da das Transplantationsgesetz neuartige Fragen des einzelstaatlichen Rechts aufwirft, will das Bundesgericht den einzelstaatlichen Gerichten nicht vorgreifen.



Krise spitzt sich zu

 
.   Die Personalkrise im öffentlichen Dienst spitzt sich zu. Gerade bei den Juristen gibt es zu wenig Nachwuchs. Der öffentliche Dienst erscheint ihnen nicht attraktiv. Sie sehen dort wenig Möglichkeiten, Privat- und Berufsleben in Einklang zu bringen.

Währenddessen nimmt die Zahl der Pensionsberechtigten rasch zu, wie die Washington Post am 26. Februar 2006, S. C6, anhand der Verwaltung im Kreis Fairfax am anderen Ufer des Potomac erklärt.

Nur gut, dass die Alten gern weit über das Pensionalter hinaus arbeiten - jedenfalls in der Privatwirtschaft - und niemand nach dem Diskriminierungsrechts nur wegen des Erreichens des Pensionsalters entlassen werden kann. Zudem gebietet dieses Recht der Verwaltung, bei der Einstellung jeden unabhängig vom Alter zu berücksichtigen.

Vielleicht wechseln dann mehr Juristen mit 70 von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst, um die Krise zu entschärfen. Der Wechsel ist ja schließlich auch in jügeren Altersklassen üblich. Ein paar Jahre im Ministerium oder bei der Staatsanwaltschaft hat noch niemandem geschadet, und die Verwaltung gewinnt immer von der externen Perspektive.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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