Unterschlagene Niere?
CK • Washington. In Sachen Robert Colavito v. New York Organ Donor Network, Inc. et al., Az. 05-1305-cv, verklagte der beabsichtigte Empfänger der Niere eines verstorbenen Freundes das Krankenhaus und ein Organnetzwerk auf Schadensersatz, nachdem es ihm eine Niere sandte und die andere einem anderen Empfänger einpflanzte. Die Witwe des Freundes hatte ausdrücklich eine Niere für den Kläger bestimmt, die sich bei ihrem Eintreffen jedoch als inkompatibel erwies.
Als die Ärzte des Klägers, der in Florida wohnt, die zweite Niere im Krankenhaus in New York anforderten, war sie schon vergeben. Der Kläger klagte deshalb wegen Betruges, Unterschlagung und anderen Common-Law-Tatbeständen sowie der Verletzung des New Yorker Transplantationsrechts.
Das Bundesberufungsgericht bestätigte am 23. Februar 2006 die Abweisung der Ansprüche nach Common Law und verwies die anderen Ansprüche an das Oberste Gericht des Staates New York, das aufgrund seiner Beurteilung des einzelstaatlichen Rechts dem Bundesgericht weitere Vorgaben erteilen soll. Da das Transplantationsgesetz neuartige Fragen des einzelstaatlichen Rechts aufwirft, will das Bundesgericht den einzelstaatlichen Gerichten nicht vorgreifen.