Kein Kartell bei Joint Venture
CK • Washington. Wenn zwei Ölkonzerne einen Teil ihres Marktes über ein von beiden gegründetes Gemeinschaftsunternehmen beliefern und das Gemeinschaftsunternehmen einen einheitlichen Preis in diesem Markt bestimmt, liegt nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington in Sachen Texaco Inc. et al. v. Fouad N. Dagher et al., Az. 04-805, 04-814, 547 US __ (2006), vom heutigen 28. Februar 2006 kein Kartellverstoß vor.
Zwar entsprechen diese Fakten dem Wortlaut des Bundeskartellgesetzes, 15 USC §1, §1 Sherman Act. Jedoch konnten die klagenden Tankstellen, die das Gemeinschaftsprodukt unter den Marken der beiden Ölkonzerne verkaufen, nicht mit der Behauptung durchdringen, das Joint Venture führe zu einem per se-Verstoß.
Der Supreme Court entschied, dass die Verletzung nach gefestigter
Rechtsprechung auch unangemessen und wettbewerbswidrig sein muss. Diese Rechtsprechung ist auch auf Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, welches selbständig die Preise für seine Güter bestimmt. Auch der Vertrieb unter zwei Marken verändert nicht das Ergebnis.