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Dienstag, den 28. Febr. 2006

Kein Kartell bei Joint Venture  

.   Wenn zwei Ölkonzerne einen Teil ihres Marktes über ein von beiden gegründetes Gemeinschaftsunternehmen beliefern und das Gemeinschaftsunternehmen einen einheitlichen Preis in diesem Markt bestimmt, liegt nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington in Sachen Texaco Inc. et al. v. Fouad N. Dagher et al., Az. 04-805, 04-814, 547 US __ (2006), vom heutigen 28. Februar 2006 kein Kartellverstoß vor.

Zwar entsprechen diese Fakten dem Wortlaut des Bundeskartellgesetzes, 15 USC §1, §1 Sherman Act. Jedoch konnten die klagenden Tankstellen, die das Gemeinschaftsprodukt unter den Marken der beiden Ölkonzerne verkaufen, nicht mit der Behauptung durchdringen, das Joint Venture führe zu einem per se-Verstoß.

Der Supreme Court entschied, dass die Verletzung nach gefestigter Rechtsprechung auch unangemessen und wettbewerbswidrig sein muss. Diese Rechtsprechung ist auch auf Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, welches selbständig die Preise für seine Güter bestimmt. Auch der Vertrieb unter zwei Marken verändert nicht das Ergebnis.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.