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Sonntag, den 05. März 2006

Fotorecht im Gericht

 
.   Recht finden wurde wegen Verfahrensfehlern unsicherer als Recht haben, folgt aus dem Fotorecht-Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks in Sachen Joel Cipes d/b/a Joel Cipes Photography v. Mikasa, Inc., Az. 05-2402, vom 3. März 2006.

Die Parteien stritten sich um die Berechtigung zu Folgeveröffentlichungen von Fotos, die der Kläger auf mündlichen Auftrag der Beklagten angefertigt hatte, sowie um die Vergütung dafür. Die Geschworenen stellten in leicht widersprüchlicher Weise fest, dass ein Schadensersatz fällig sei, andererseits ein Vertrag zur Nutzungsgenehmigung bestanden habe.

Auf die Berufung der Beklagten hin erörtert das Gericht die Wirkung von widersprüchlich gestellten Verfahrensanträgen, die letztlich zur Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils auf der Grundlage des Geschworenenspruchs führen.

Die urheberrechtliche Frage wird daher nicht gelöst. Statt dessen legt das Urteil die Empfehlung nahe, die Anfertigung und Nutzung von Fotos für gewerbliche Zwecke niemals ohne schriftlichen Vertrag vorzunehmen. Anderenfalls legen beide Seiten ihr Schicksal in die Hände der unberechenbaren Jury.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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