Fotorecht im Gericht
CK • Washington. Recht finden wurde wegen Verfahrensfehlern unsicherer als Recht haben, folgt aus dem Fotorecht-Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks in Sachen Joel Cipes d/b/a Joel Cipes Photography v. Mikasa, Inc., Az. 05-2402, vom 3. März 2006.
Die Parteien stritten sich um die Berechtigung zu Folgeveröffentlichungen von Fotos, die der Kläger auf mündlichen Auftrag der Beklagten angefertigt hatte, sowie um die Vergütung dafür. Die Geschworenen stellten in leicht widersprüchlicher Weise fest, dass ein Schadensersatz fällig sei, andererseits ein Vertrag zur Nutzungsgenehmigung bestanden habe.
Auf die Berufung der Beklagten hin erörtert das Gericht die Wirkung von widersprüchlich gestellten Verfahrensanträgen, die letztlich zur Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils auf der Grundlage des Geschworenenspruchs führen.
Die urheberrechtliche Frage wird daher nicht gelöst. Statt dessen legt das Urteil die Empfehlung nahe, die Anfertigung und Nutzung von Fotos für gewerbliche Zwecke niemals ohne schriftlichen Vertrag vorzunehmen. Anderenfalls legen beide Seiten ihr Schicksal in die Hände der unberechenbaren Jury.