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Sonntag, den 05. März 2006

Fotorecht im Gericht  

.   Recht finden wurde wegen Verfahrensfehlern unsicherer als Recht haben, folgt aus dem Fotorecht-Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks in Sachen Joel Cipes d/b/a Joel Cipes Photography v. Mikasa, Inc., Az. 05-2402, vom 3. März 2006.

Die Parteien stritten sich um die Berechtigung zu Folgeveröffentlichungen von Fotos, die der Kläger auf mündlichen Auftrag der Beklagten angefertigt hatte, sowie um die Vergütung dafür. Die Geschworenen stellten in leicht widersprüchlicher Weise fest, dass ein Schadensersatz fällig sei, andererseits ein Vertrag zur Nutzungsgenehmigung bestanden habe.

Auf die Berufung der Beklagten hin erörtert das Gericht die Wirkung von widersprüchlich gestellten Verfahrensanträgen, die letztlich zur Abweisung der Berufung und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils auf der Grundlage des Geschworenenspruchs führen.

Die urheberrechtliche Frage wird daher nicht gelöst. Statt dessen legt das Urteil die Empfehlung nahe, die Anfertigung und Nutzung von Fotos für gewerbliche Zwecke niemals ohne schriftlichen Vertrag vorzunehmen. Anderenfalls legen beide Seiten ihr Schicksal in die Hände der unberechenbaren Jury.


Sonntag, den 05. März 2006

Gericht unzuständig  

.   Amerikanische Gerichte ziehen oft ausländische Parteien an sich, doch gelegentlich zeigen ihre Urteile auch deutlich die Grenzen der Gerichtshoheit auf. Im Fall Paul Brunner et al. v. Pamela Hampson et al., Az. 05-3123/3191, ging es am 28. Februar 2006 um das Zuständigkeitsprinzip im Staat Ohio:
Jurisdiction may be found to exist either generally, in cases in which a defendant's "continuous and systematic" conduct within the forum state renders that defendant amenable to suit in any lawsuit brought against it in the forum state, or specifically, in cases in which the subject matter of the lawsuit arises out of or is related to the defendant's contacts with the forum. Nationwide Mut. Ins. Co. v. Tryg Int'l Ins. Co., 91 F.3d 790, 793 (6th Cir. 1996).
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten Bezirks enthält nützliche faktische Abgrenzungen. Der Sachverhalt betrifft einen Unfall in einer Jägerhütte in Kanada, die an die Kläger aus Ohio vermietet war. Die Klage gegen die kanadischen Beklagten wurde abgewiesen, weil ihre Kontakte nach Ohio nicht dem genannten Standard entsprechen, obwohl sie per Telefon und Telefax Kunden aus Ohio bedienten, jährlich an einer Ausstellung in Nevada teilnahmen und über eine texanische Webseite warben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.