Subjektive Wahlstation
CK • Washington. Die Wahlstation, auch die in den USA, wird von ihrer subjektiven Einstellung und Bewertung gepräugt. Daher fallen objektive Vorgaben und Analysen schwer. Was dem einen Referendar oder Ausbilder als hervorragende Erfahrung gilt, mag ein anderer als Enttäuschung betrachten.
Um das Ausbildungsziel entsprechend der Empfehlungen von Gerichten und Kammern in der US-Wahlstation zu berücksichtigen, hier einige subjektive Gedanken zur Umsetzung der kammergerichtlichen Vorgaben in den Vereinigten Staaten, die im Laufe der Zeit noch revidiert und ergänzt werden können.
Die kleine Übung der Anmerkung solcher Vorgaben führt zur Erkenntis, dass man als Ausbilder recht kreativ sein muss, um in der US-Wahlstation äquivalent an das Ausbildungsziel heranzuführen. Immerhin, die Auseinandersetzung mit den - nicht für die Wahlstation gedachten - Vorgaben und ihrer möglichen Umsetzung im amerikanischen Recht kann eine nützliche Übung darstellen, damit die Ausbildung optimiert wird.