Schiedsspruch geprüft
CK • Washington. Schiedssprüche unterliegen einer sehr begrenzten gerichtlichen Nachprüfung, bestimmte das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Sachen Cytyc Corporation v. Deka Products Ltd. Partnership, Az. 05-2371, am 1. März 2006 unter Bezugnahme auf den Präzedenzfall Teamsters Local Union No. 42 v. Supervalu, Inc., 212 F.3d 59, 61 (2000): [D]isputes that are committed by contract to the arbitral process almost always are won or lost before the arbitrator.
Zwar erklärte das Gericht, dass Schiedssprüche nicht unanfechtbar sind: None of this means, however, that arbitral awards are utterly impregnable.. Doch konnte es in diesem Fall keine der wenigen nach dem Bundesschiedsgesetz, Federal Arbitration Act , geltenden Ausnahmen feststellen.
In seiner Begründung erörtert der United States Court of Appeals for the First Circuit die Falschauslegung des anwendbaren Rechts, die Missachtung des Rechts und die Behauptung der fehlenden Würdigung wesentlicher Beweise. Der Schiedsspruch wird daher gegen die ihn angreifende Partei zur Vollstreckung bestätigt.