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Dienstag, den 25. April 2006

Mit Alkohol festgenommen

 
.   Erst ab 21 darf man Alkohol trinken oder mit sich führen. Die unbenannten Kläger waren jünger und wurden festgenommen und drei bis sieben Stunden lang verhört. Sie klagen wegen der Verfassungswidrigkeit der Festnahme, denn sie sehen das Verbotsgesetz nicht als Straf-, sondern als Ordnungswidrigkeitsvorschrift an.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks erörtert in seinem Urteil in Sachen John Doe et al. v. Metropolitan Police Department of the District of Columbia et al., Az. 04-7114, am 25. April 2006 detailliert die Regeln der Gesetzesschaffung und -auslegung. Unterschiedliche Bestimmungen gelten für die verschiedenen Kläger. In einem Fall durfte die Polizei zu Recht davon ausgehen, dass die Festnahme aufgrund einer strafrechtlichen Regelung gestattet sei, selbst wenn die Vorschrift sich als Ordnungswidrigkeit erweist. Die Klage wird abgewiesen.

Im Falle der restlichen Kläger war das einzelstaatliche Verbotsgesetz unverkennbar kein Strafgesetz. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit verweist daher das Verfahren zur weiteren Beurteilung der Rechtsfolgen der rechtswidrigen Festnahme an das Untergericht zurück.

Dieser Jugendschutz ist in jeder Rechtsordnung der USA unterschiedlich ausgestaltet. Lediglich die Verpflichtung der staatlichen Gesetzgeber, entsprechende Verbote zu erlassen und durchzusetzen, stammt vom Bund. Seine Wirkung besteht hauptsächlich im vermehrten Alkoholkonsum durch immer jüngere Verbraucher, in steigenden Kosten für gefälschte Ausweispapiere und in einer vorbestraften Jugend.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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