• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 26. April 2006

Iranembargo trifft Ausland  

.   Gegen den Widerstand der exportorientierten Wirtschaft hat das Repräsentantenhaus am 26. April 2006 mit 397 zu 21 Stimmen den Gesetzesentwurf Iran Sanctions Act angenommen. Der im Senat noch nicht angenommene Entwurf H.R. 282 setzt unter anderem ausländische Unternehmen Sanktionen der Vereinigten Staaten aus, wenn sie das scharfe amerikanische Embargo-Recht missachten. Das gilt auch für Produkte des Auslands, die amerikanische Bestandteile enthalten.


Mittwoch, den 26. April 2006

Zwang oder Ermessen?  

.   Wenn eine Schiedsklausel den Weg zur Schlichtung, dann im Ermessen einer Partei zum Schiedsgericht vorschreibt und diese Partei sich gegen das Schiedsverfahren entscheidet, kann das ordentliche Gericht sie nicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren verpflichten. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied in Sachen Albert M. Higley Company v. N/S Corporation, Az. 05-3394, am 17. April 2006, dass die Klausel nicht so zu verstehen sei, der Streitfall sei mit der Weigerung der Teilnahme erledigt. Vielmehr ist er dann vor dem ordentlichen Gericht auszufechten. Die Ermessensregelung ist auch nach Wilson Elec. Contractors, Inc. v. Minnotte Contracting Corp., 878 F.2d 167, 169 (6th Cir. 1989), zulässig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.