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Dienstag, den 09. Mai 2006

Terrorismusbekämpfung

 
CB - Washington.   Am 9. Mai 2006 führte die Friedrich Naumann Foundation ihre Tradition des internationalen politischen Dialogs fort und veranstaltete unter der Moderation von Claus Gramckow in Washington eine Diskussion mit Charles V. Peña, Autor des Buches Winning the Un-War: A New Strategy for the War on Terrorism und leitender Wissenschaftler des Cato Institute und des Homeland Security Policy Institute der George Washington Universität.

Peña stellte dar, dass der Kampf gegen den Terrorismus kein klassischer Krieg ist und dass das Erlangen hundertprozentiger Sicherheit vor Terrorismus unmöglich ist. Deshalb sei die Entscheidung nötig, Prioritäten im Kampf gegen den Terrorismus zu setzen.

Ein Punkt für erfolgreiches Vorgehen sei sich nicht nur auf den Krieg gegen den Terror an sich zu beschränken, sondern sich zu bemühen, das Anliegen der Menschen zu verstehen, die bereit sind Terroristen zu werden. Es sei essentiell zu erfahren, wer sich hinter den einzelnen terroristischen Organisationen verbirgt, um so die Struktur der Organisationen aufzudecken.

Das Problem, das gewisse radikale Muslime mit den Vereinigten Staaten hätten, sei nicht auf eine bestimmte Regierung zurückzuführen. Grundsätzlich müsse die Rolle Amerikas in der Welt genauer beleuchtet werden. Die Anschläge des 11. September seien nicht zu rechtfertigen, jedoch sollte selbstkritisch untersucht werden, wie es dazu kommen konnte, dass diese Anschläge stattfanden. Mit diesen Ansätzen beschreitet Peña einen alternativen Weg in der Diskussion um die Bekämpfung des Terrorismus.



Notizen zum Computerrecht

 
.   Das Bag & Baggage-Blog bietet ausführliche Mitschriften von der Tagung der ehemaligen Computer Law Assocation, der heutigen International Technology Law Association, zum 35. Jubiläum des Verbandes.

Teil 1 behandelt Online Marketing. Die Teile 2 (a) und (b) betreffen das Open Source-Recht. Die Themen liegen im üblichen Rahmen von Adsense bis Exportkontrollen; die Notizen spiegeln den neuesten Stand der Diskussionen und Praktiken wieder. Die Jahrestagung fand ausnahmsweise in San Francisco anstelle Washington, DC, statt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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