Im Zweifel: Schiedsgericht
CK • Washington. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks bestätigte, dass bei Zweifeln an Ausnahmen zur Schiedsklausel diese Klausel zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit auszulegen ist. Am 1. Mai 2006 hob es das untergerichtliche Urteil in Sachen INF Financial Partners v. Alyson Johansen, Az. 05-2531, auf, welches zugunsten des ordentlichen Rechtswegs entschieden hatte.
Eine Angestellte wollte gegen ihren Arbeitgeber ihre Diskriminierungs- und Vergeltungsansprüche vor dem ordentlichen Gericht verfolgen. Eine andere, in den Arbeitsvertrag einbezogene Vereinbarung öffnete ihr scheinbar den Weg dorthin trotz einer eindeutigen Schiedsklausel im selben Vertrag.