Mittwoch, den 17. Mai 2006
Vielweiberei illegal
CK • Washington. Das Obergericht von Utah entschied am 16. Mai 2006, dass das Vielweibereiverbot des Staates verfassungsgemäß ist. Der Angeklagte hatte im Fall State of Utah v. Rodney Hans Holm, Az. 20030847, nach seiner Verurteilung wegen Bigamie und Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen das Polygamieverbot angegriffen.
Weder das Gleichheitsgebot der Bundesverfassung noch das Recht zur freien Ausübung von Religionen oder der Rechtsstaatsgrundsatz schützen den Angeklagten nach der Auffassung des Gerichts vor der Strafbarkeit seiner Handlungen im Rahmen polygamer Beziehungen.
Der der Sekte der Fundamentalist Church of Jesus Christ of Latter-day Saints zugehörige Angeklagte hatte nach der Eheschließung mit seiner ersten Frau deren jüngere, noch minderjährige Schwester geheiratet. Das Gericht betonte, dass die Sekte nicht mit der ähnlich lautenden Church of Jesus Christ of Latter-day Saints verbunden ist, die der Polygamie abschwur.
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CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
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