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Freitag, den 02. Juni 2006

Skype wird eingestellt?

 
.   Die Patentklage in Sachen Net2Phone, Inc. v. eBay, Inc. et al., Az. unbekannt, vom 1. Juni 2006 wegen der Verletzung der VoIP-Patentansprüche der Klägerin durch Skype und eBay ist bei Findlaw veröffentlicht. Die Patentinhaberin rief das unterste Bundesgericht in New Jersey, den United States District Court for the District of New Jersey, an.

Weitere Beklagte sind die noch nicht identifizierten Parteien John Does 1-10. Die Klage kann auf sie erstreckt werden. Möglicherweise beabsichtigt die Klägerin, andere VoIP-Anbieter in den Prozess einzubeziehen. Der Stil der Klage als Notice Pleading läßt nicht erkennen, worin die behauptete Verletzung des Patentes Nr. 6108704 aus dem Jahre 2000 besteht. Die Anträge laufen im wesentlichen auf die Einstellung des Skype-Dienstes sowie Rechnungslegung und Gewinnabschöpfung hinaus, aaO S.5.

Dem Management der Klägerin steht ein Jurist vor, der 32 Jahre lang als Anwalt arbeitete, bevor er küzlich zur Klägerin wechselte. Die Patentschrift lautet nicht auf die Klägerin, die jedoch in der Klage den Erwerb durch Abtretung behauptet. Während solche Umstände an einen Patent Troll denken lassen, vermitteln die auf der Webseite der Klägerin dargestellten Aktivitäten ein anderes Bild, nämlich das einer legitimen Patentnutzerin.



Statt Gartenzwerg

 
.   Braucht ein Kirchenführer eine Sondernutzungsgenehmigung, wenn er statt eines Gartenzwergs die 10 Gebote im Vorgarten aufstellen will? Diese Frage stellt sich, weil eine Gruppe von Radikalchristen solche Pläne für ein Haus gegenüber dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington entwickelt. Das Haus gehört der Gruppe, die sich auf Common Law-Rechte beruft, die ihr wohl zustehen dürften, selbst wenn sie ihren trotzigen Appell an die Obersten Richter richtet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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