Statt Gartenzwerg
CK • Washington. Braucht ein Kirchenführer eine Sondernutzungsgenehmigung, wenn er statt eines Gartenzwergs die 10 Gebote im Vorgarten aufstellen will? Diese Frage stellt sich, weil eine Gruppe von Radikalchristen solche Pläne für ein Haus gegenüber dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington entwickelt. Das Haus gehört der Gruppe, die sich auf Common Law-Rechte beruft, die ihr wohl zustehen dürften, selbst wenn sie ihren trotzigen Appell an die Obersten Richter richtet.