Schwere Pille im Pharmarecht
CK • Washington. Heute entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks einen Fall von größter wirtschaftlicher Bedeutung, die über den Kontext des Rechts der Feststellungsklage, des Patentrechts und des Pharmaaufsichtsrechts hinausgeht. Im Urteil Apotex, Inc. v. Food & Drug Administration et al., Az. 06-5105, vom 6. Juni 2006 bestätigte es implizit die Rechtsauffassung, dass der Kongress schwachsinnige Gesetze erlassen darf. Wenn sich die Obersten Bundesbehörden in Richtlinien daran halten, sind sie aus dem Schneider, auch wenn das Ergebnis verfehlt erscheint.
Dem Prozess liegt ein gesetzliches Windhundverfahren zugrunde. Der Hatch-Waxman-Act gewährt Pharmaherstellern das Recht auf die exklusive Vermarktung von Produkten nach einem erfolgreichen gerichtlichen Angriff auf ein Pharmapatent. Nach einer Serie von Urteilen zur Definition des Startschusses in 21 USC §355(j)(5)(B)(iv) erklärte die FDA, wie sie Gerichtsentscheide bei Patentfragen behandelt. Im Fall war zu entscheiden, wie ein streitbeilegender Vergleich zu beurteilen sei.
In diesem Rahmen argumentierte die Klägerin, dass nach der FDA-Definition der gesetzliche Startschuss unmöglich werde, wenn die Patentinhaberin der Konkurrenz verspreche, auf Klagen zur Durchsetzung des Patents zu verzichten. Dann komme nämlich nie ein justiziabler Sachverhalt zustande, der der gerichtlichen Prüfung unterfallen kann. In dieser Auffassung wurde sie vom Gericht ohne Abhilfe bestätigt und muss diese schwere Pille schlucken.