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Dienstag, den 06. Juni 2006

666 Neubeginn  

.   Heute am 6. Juni 2006 denken die 666-Fanatiker an den Weltuntergang. Denken wir an den Neuanfang. An etwas, was den Weltuntergang beispielsweise nicht überleben sollte: Die amerikanischen und internationalen Regeln für Etiketten.

Pharmaprodukte mit FDA-vorgeschriebenen Produktbezeichnungen und nutzlosen Kurzauskünften ohne Beipackzettel für den Verbraucher kommen auf die Liste. Weinetiketten - ein Drama, der Bund hat seine Regeln, und die Staaten regulieren den Alkoholvertrieb; da kommt auch zuviel zusammen. Aufkleber für Leitern, damit niemand in den aufgeweichten Mist fällt und wegen Produkthaftung zum Gericht rennt. Dosengetränke, deren Etikett vielleicht nicht nach Markenrecht, doch dafür nach Urheberrecht schutzfähig sein kann - oder vielleicht nicht nach Bundesrecht der USA, sondern nur nach einzelstaatlichem Markenrecht. Zigarettenschachteln, was für ein Aufwand ohne jeden Effekt! Auf's Milligram ausgewiesene Zutaten in Restaurants? Und was nützt schon das werberechtliche Truth in Advertising-Gebot? Wahrscheinlich gehört die hier unbekannte Impressumspflicht auf denselben Haufen zum Ausmisten: Die Guten bekommen wegen kleiner Fehler die Abmahnung, die Phisher und sonstigen Kriminellen können sich die Beratung für die perfekte Kennzeichnung leisten.

Klar, das Babel der Bestimmungen für Import und Export und den Vertrieb innerhalb eines Staates oder über die amerikanischen Binnengrenzen hinweg ist wunderbar für den US-Anwalt. Doch wann sollen sich der Mandant eigentlich noch um das Geschäft kümmern? Sollte es nicht reichen, wenn er nur einen Grundsatz beachten müsste? Kein Lügen, kein Betrügen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.