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Freitag, den 16. Juni 2006

Halsabschneiderei im Praktikum  

.   Das ganze Land möchte zum Praktikum nach Washington - am liebsten im Sommer. Welche Kosten die meist unbezahlten Interns erwartet, ist kaum vorstellbar. Die Mieten, selbst in mit anderen Praktikanten geteilten Mikro-Behausungen, grenzen dieses Jahr ans Skandalöse. Nachdem Hauspreise in der Region ihren Zenith überschritten haben und heftig fallen, klettern die Mietzinsen wegen des größten Angebotsengpasses seit dem Zweiten Weltkrieg noch. Die Washington Post vermittelt einen Einblick in die Zustände.


Freitag, den 16. Juni 2006

Enteigneter Schwerpunkt  

.   Kann der anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkt enteignet werden? Die Kläger im Fall Pamela H. Roth et al. v. Rufus G. King, III, Az. 05-7060, behaupteten dies, nachdem die gerichtlichen Auswahlkriterien zur Pflichtverteidigung in Jugendstrafsachen am Superior Court des District of Columbia geändert wurden. Vorher konnten sich Anwälte der Hauptstadt in eine Liste eintragen, nachher mussten sie sich für eine Liste anmelden und nach Eignungskriterien ausgewählt werden, bevor die Richter sie als Pflichtverteidiger bestellen durften.

Die Klage vor dem untersten Bundesgericht gegen den Vorsitzender Richter des lokalen Gerichts, eines Artikel I-Gerichts nach der Bundesverfassung, behauptet die Enteignung der nicht in die neue Liste aufgenommenen Rechtsanwälte und damit die Verletzung von Artikel V der Bundesverfassung. Im Ergebnis bestätigt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in seinem Urteil vom 9. Juni 2006, dass der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwälten kein enteignungsgeeignetes Eigentum darstellt.

Der Umstand, dass die Kläger nur in Bezug auf Pflichtmandate in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden, nicht im Recht zur Vertretung von Mandanten im allgemeinen, wirkte sich zugunsten des Beklagten aus. Das Gericht bestätigte auch die Immunität des Gerichts und der von ihm eingesetzten Listenverwalter nach dem Federal Courts Improvement Act of 1996, 43 USC §1983, für Klagen dieser Art.

Disclosure: Der Beklagte war vor seiner Ernennung durch Präsident Reagan und den Kongress Partner in der Kanzlei des Verfassers.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.