Durchgriff verweigert
CK • Washington. Die Durchgriffshaftung, bekannt im US-Recht als Piercing the Corporate Veil, im Mutter-Tochterverhältnis zweier Gesellschaften erörtert das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in seinem Urteil in Sachen Tamko Roofing Products, Inc. v. Smith Engineering Company et al., Az. 04-3913, am 16. Juni 2006. Die Klägerin hatte ein Urteil gegen die Tochter einer Holding erstritten.
Die Tochter hatte Verluste erlitten, und ihre Auflösung war eingeleitet. Teile ihres Vermögens waren an eine andere Tochter der Holding zediert. Die Klägerin verklagte die Holding deswegen nach Durchgriffshaftungsrecht und bezeichnet sie als Alter Ego der Tochtergesellschaft. Das Gericht begründet ausführlich seine Analyse der faktischen und rechtlichen Merkmale der Durchgriffshaftung. Im Ergebnis stellt es fest, dass die Klägerin die Hürde der Vermutung unabhängiger Gesellschaften beim vorliegendem Sachverhalt nicht überspringen kann.