Vergeltung nach Ungleichbehandlung?
CK • Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington beendete am 22. Juni 2006 die Ungleichbehandlung einer Rechtsfrage in den verschiedenen Revisionsbezirken, Circuits, der USA zur Frage der Vergeltung eines Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer, die eine nach Title VII rechtswidrige Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz rügen.
Der Supreme Court bestimmte einstimmig, dass die gerügte Ungleichbehandlung einen Bezug zum Arbeitsplatz besitzen muss, während diese Beschränkung nicht für das Vergeltungsverbot nach 42 USC §2000e-3(a) gilt.
Dem Arbeitnehmer den Rechtsweg durch Vergeltungsmaßnahmen verbauen - das ist nach der heutigen Entscheidung in Sachen Burlington Northern & Santa Fe Railway Co. v. Sheila White, Az. 05-259, 548 US __ (2006), landesweit unter keinen Umständen gestattet.