CE - Washington. Ein kalifornisches Berufungsgericht entschied am 27. Juni 2006 im Fall
Charles Higgings II et al. v. The Superior Court of Los Angeles County, Az. B187818, dass eine Schiedsklausel im Vertrag nicht einseitig belastend sein darf.
Kurz nach einem Umzug der Higgins-Geschwister zu Bekannten nahm die Großfamilie an der ABC-Sendung Extreme Makeover teil. Die Gastfamilie Leomiti zwang die Geschwister jedoch kurz nach der Ausstrahlung der Sendung zum Auszug. Die Higgins verklagten die Produktionsfirma und die Leomitis unter anderem wegen falscher Angaben, Vertragsbruchs, unlauteren Wettbewerbs im Sinne von Bus. & Prof. Code, §17200 et seq. und falscher Darstellung ihrer Personen. Das erstinstanzliche Gericht in Los Angeles wies die Klage als unzulässig ab, da sich die Beklagten auf eine vertragliche Schiedsklausel nach dem Federal Arbitration Act, FAA, 9 USC §§1 ff., beriefen.
Das Berufungsgericht stellte einen Knebelungsvertrag fest, da den Higgins nicht die Möglichkeit gegeben wurde, Änderungen im Vertrag vorzunhemen. Zudem erachtete es die Schiedsklausel als verfahrens- und materiellrechtlich zu einseitig. Die Produktionsfirma hätte ein Schiedsverfahren erzwingen können, die Gegenseite jedoch nicht. Auch zur Revision eines Schiedsspruches wären die Higgins nicht berechtigt. Des Weiteren war der Text der Schiedsklausel nicht besonders hervorgehoben, sondern leicht zu übersehen.
Es wies daher den
Superior Court of Los Angeles County mit dem seltenen Befehl des
Mandamus an, den Antrag der Produktionsfirma auf Verweisung des Verfahrens an das Schiedsgericht abzuweisen.