Gewaltenteilung und Durchsuchung
CK • Washington. Verbietet die Gewaltenteilung eine FBI-Durchsuchung im Kongress, wo ein Abgeordneter Beweise für seine Bestechung versteckte? Das FBI hatte einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl, doch die Aktion führte zu einem verfassungsrechtlichen Aufschrei. So etwas hatte es noch nie gegeben.
Am 10. Juli 2006 entschied das Bundesgericht erster Instanz im District of Columbia in Sachen In Re: Seach of the Rayburn House Office Building Room Number 2113 Washington, D.C. 200515, Az. 06-0231 M-01, zugunster der Strafverfolger. Der United States District Court prüfte dazu die Entwicklung der Verfassung seit 1790, um schließlich den Antrag des Abgeordneten Willian J. Jefferson vom 24. Mai 2006 auf Rückgabe seiner Sachen und sonstige sofortige Abhilfe abzulehnen.
Zum Erlass des Befehls zur Durchsuchung am 20. Mai 2006 trug ein vom FBI eingerichtetes Materialsichtungsverfahren mithilfe eines Filter Team bei, dem verfahrensunbeteiligte FBI-Beamten angehörten. Sie sollten die Auswirkungen auf den politischen Prozess in Grenzen halten.
Institutionen des Kongresses unterstützten den Antrag des Abgeordneten, dem die Exekutive entgegentrat. Das rechtliche Gehör gewährte die Judikative am 16. Juni 2006. Die Speech and Debate-Klausel der Bundesverfassung schützt Mitglieder der Legislative vor Eingriffen der Exekutive in Bezug auf ihre amtlichen Handlungen. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die ordinäre Kriminalität von Abgeordneten. Der Gewaltenteilungsgrundsatz war hier nicht verletzt.