Eine Geschworene zuviel
CK • Washington. Im Beratungszimmer der Geschworenen, Jury, saß eine Ersatzgeschworene. Ist das Urteil deshalb aufzuheben? In Sachen Michael Brassfield v. Moreland School District, Az. H028855, behauptete der Kläger, dass ihre Anwesenheit von 15 Minuten einen revisiblen Fehler auslöste.
Das sechste Berufungsgericht Kaliforniens bestimmte am 6. Juli 2006 das Gegenteil. Der Richter hatte die Geschworenen sofort nach dem entdeckten Fehler aufgefordert, alle Aussagen der Ersatzgeschworenen zu vergessen. Zudem hatte er sich beim Vorlesen des Geschworenenspruchs nach einem Einfluss der Ersatzgeschworenen auf die Entscheidung erkundigt. Es gab keinen.
Die Beteiligten waren noch nicht zur Sache gekommen. Das Berufungsgericht erklärte, dass dieser Verfahrensfehler den Geschworenenspruch nicht absolut nichtig macht, sondern lediglich eine widerlegbare Vermutung für seine Nichtigkeit aufstellt. Diese Vermutung sei vom Untergericht hinreichend entkräftet worden.