Aktienbetrug: Strafe zu gering
CK • Washington. Ein Aktionärsschaden von knapp $1,4 Milliarden sollte zu sieben Tagen Gefängnis führen. Das ist schockierend wenig, bestimmte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Sachen United States of America v. Michael Martin, Az. 05-16645, am 11. Juli 2006 und wies den Straffall an das erstinstanzliche Gericht zur erneuten Strafzumessung mit der Maßgabe zurück, dass ein anderer Richter entscheide.