CE - Washington. Das Bundesberufungsgericht des
District of Columbia entschied am 7. Juli 2006 über die Diskriminierung im Rahmen von Beförderungen. Wenn der Arbeitgeber sich zwischen zwei qualifizierten Bewerbern entscheiden muss und es über Klagebehauptungen hinaus keine Anhaltspunkte gibt, dass bei dieser Entscheidung Rasse oder Alter eine Rolle spielten, so überprüft das Gericht die Beförderungsentscheidung nicht auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots.
Im Fall Margaret A. Barnette v. Michael Chertoff, Az. 04-5443, behauptete eine Afro-Amerikanerin Anfang 50, dass sie bei einer Beförderung wegen ihres Alters und ihrer Rasse diskriminiert worden sei. Sie bewarb sich auf eine leitende Position. Das Ministerium als Arbeitgeber jedoch entschied sich für Michelle James, eine für diese Stelle ausreichend qualifizierte, jüngere, weiße Frau. Sie weise genug Erfahrung in den relevanten Gebieten und eine permanente Einsetzung in einer leitenden Position vor, erklärte das Ministerium.
Barnette argumentierte, dass sie einen höheren Dienstgrad, mehr Erfahrung als Dienstvorgesetzte und zudem länger in dem Ministerium gearbeitet habe als James. Sie wirft dem Ministerium Manipulation vor, da es James' Diensterfahrung hochgespielt und die ausgeschriebene Stelle von dem Dienstgrad GS 14 auf GS 13 heruntergesetzt habe, um James eine Chance zu geben. Das Ministerium erwiderte, dass es Bewerber, die eine höhere Position anstreben, durchaus berücksichtige. Nach dem Beweisverfahren wies das Bezirksgericht die Klage wegen mangelnder Beweise ab, indem es dem Antrag des Ministeriums auf Summary Judgment stattgab, bevor das Verfahren an die Geschworenen zur Beurteilung gelangte. Das Berufungsgericht schloss sich diesem Urteil an.