• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 08. Aug. 2006

Verweigerte Pressemitwirkung  

.   Darf die Presse ihre Mitwirkung in der strafrechtlichen Voruntersuchung vor der Grand Jury verweigern? In Sachen The New York Times Company v. Alberto Gonzales, Az. 05-2639, verweigerte die Zeitung die Offenlegung von journalistischen Informationen nach dem Erhalt einer Subpoena. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied am 1. August 2006 gegen die Zeitung.

Sie hatte im Untergericht mit einer Feststellungsklage erfolgreich ihr Aussageverweigerungsrecht für Telefonatverzeichnisse der Journalisten verteidigt, die die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen anforderte. Die Anklage verdächtigte Journalisten der Zeitung, im Terrorumfeld vermutete Stiftungen über beabsichtigte Durchsuchungen unterrichtet zu haben, von denen die Presse aus ungenannten Quellen erfahren hatte.

Das Berufungsgericht hob das Urteil auf, weil angesichts der besonderen Umstände faktischer und rechtlicher Art kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung oder nach dem Gewohnheitsrecht des Bundes bestehen konnte. Die Berufungsbegründung stellt ausführlich die Rechtsgrundlagen für die Ausnahmen zugunsten der Presse von der Mitwirkungspflicht in strafrechtlichen Untersuchungsverfahren vor.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.