Verweigerte Pressemitwirkung
CK • Washington. Darf die Presse ihre Mitwirkung in der strafrechtlichen Voruntersuchung vor der Grand Jury verweigern? In Sachen The New York Times Company v. Alberto Gonzales, Az. 05-2639, verweigerte die Zeitung die Offenlegung von journalistischen Informationen nach dem Erhalt einer Subpoena . Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied am 1. August 2006
gegen die Zeitung.
Sie hatte im Untergericht mit einer Feststellungsklage erfolgreich ihr Aussageverweigerungsrecht für Telefonatverzeichnisse der Journalisten verteidigt, die die Staatsanwaltschaft für Ermittlungen anforderte. Die Anklage verdächtigte Journalisten der Zeitung, im Terrorumfeld vermutete Stiftungen über beabsichtigte Durchsuchungen unterrichtet zu haben, von denen die Presse aus ungenannten Quellen erfahren hatte.
Das Berufungsgericht hob das Urteil auf, weil angesichts der besonderen Umstände faktischer und rechtlicher Art kein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten nach dem ersten Zusatz zur Bundesverfassung oder nach dem Gewohnheitsrecht des Bundes bestehen konnte. Die Berufungsbegründung stellt ausführlich die Rechtsgrundlagen für die Ausnahmen zugunsten der Presse von der Mitwirkungspflicht in strafrechtlichen Untersuchungsverfahren vor.