Schuld und Steuer
CK • Washington. Schreckensnachrichten über eine unerwartete Einkommenbesteuerung machen die Runde in der Presse. Niemand denke daran, dass der Verzicht auf die Schuldeneintreibung oder ein Vergleich zur Schuldensenkung die Steuer auslöst. Dabei ist das Prinzip logisch und einfach zu verstehen.
Der Gläubiger verzichtet und kann den Verlust steuerlich absetzen. Auf Schuldnerseite entsteht ein entsprechender Gewinn, der zu versteuern ist. Damit auch die Finanzämter von Bund, Staaten, Kreisen und Gemeinden unterrichtet sind, muss beim Schulderlass das IRS-Formular A&C ausgefüllt und eingereicht werden.