FBI soll Googeln
CK • Washington. Als das FBI die Herausgabe von vier Tonbändern verweigerte, verdonnerte das Gericht es zum Googeln. Der Kläger verlangt die Bänder nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §522. Das FBI argumentierte, es könne nicht feststellen, ob die Sprecher bereits verstorben seien, weil sie sich auf den Bändern nicht mit ihrer Social Security Identifikationsnummer vorstellten.
Wären sie tot, würde das Recht auf den Schutz der Privatsphäre weniger stark sein, sodass die Ermessensentscheidung des FBI nachprübar wäre. Um sich die notwendigen Informationen über diese Personen zu verschaffen, regte das Gericht im Urteil John Davis v. Department of Justice, Az. 04-5406, am 22. August 2006 an, dass das FBI auch an Suchmaschinen wie Google denke.
Bei seiner Verwendung des Begriffs Google als Verb ignorierte das Gericht vermutlich die zahlreichen Berichte über den Protest des Google-Suchmaschinenunternehmens gegen diese Verwendung. Es entnahm die Verb-Definition dem Oxford English Dictionary Online. Seine eigene Googelei führte das Gericht zu den Fakten, die dem FBI fehlten, aaO 17.