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Samstag, den 09. Sept. 2006

Buchung im Internet: Klage

 
.   Ein Amerikaner in London bucht ein Hotelzimmer in Moskau über einen Buchungsserver in Chicago, Illinois, welcher mit einer Rechtswahlklausel das Recht von Illinois verbindlich macht. Die Buchungsbedingungen sehen eine Abrechnung in Dollar vor. Weil die Rechnung in Rubel und nach der Umrechnung 14% teurer als erwartet ausfällt, verklagt der Kunde mit einer Sammelklage und einem Bereicherungsanspruch das Buchungssystem in Chicago.

Weil ihm ein Vertragsanspruch weniger bringen würde, behauptet der Kunde, dass kein Vertragsverhältnis bestehe, und verzichtet auf Vertragsansprüche. Vielmehr möchte er Schadensersatz aus unerlaubter Handlung nach dem Verbraucherschutzgesetz vor Betrug und Täuschung, Consumer Frauf and Deceptive Business Practices Act, von Illinois. Das Untergericht weist die Klage nach der Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) der Federal Rules of Civil Procedure ab, weil der erforderliche Bezug zu Illinois fehlt.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Richtern Easterbrook, Rovner und Evans entscheidet in Sachen Britt A. Shaw v. Hyatt International Corporation, Az. 05-4625, am 29. August 2006, dass der Kläger eine Vertragsbeziehung mit dem Buchungssystem eingegangen war und daher kein Raum zur Anwendung des Deliktsrechts bleibt. Wegen des ausdrücklichen Verzichts auf Vertragsansprüche ist die Klagabweisung im Ergebnis zu bestätigen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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