• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 30. Sept. 2006

Samstag, den 30. Sept. 2006

Wild und Umweldschutz  

.   Die Umwelt wird von wilden Tieren mehr als von Menschen verschmutzt, jedenfalls im Hinblick auf den Anteil an Bakterien in den drei Flüssen der Hauptstadt, Anacostia, Potomac und Rock Creek. Wildgänse tragen ebenso wie Bären und Rehe zum Umweltschaden bei, der sich auf natürliche Weise oder rechtliche Schritte kaum eingrenzen lässt, erklärt eine wissenschaftliche Untersuchung in der Washington Post.


Samstag, den 30. Sept. 2006

Consignment im UN-Kaufrecht  

.   $5,327.042,85 war die Auslegung des Begriffs Consignment der österreichischen Herstellerin in Sachen Treibacher AG v. Allegheny Technologies, Inc. et al., Az. 05-13005, wert. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des elften Bezirks vom 12. September 2006 eröertert dieses Merkmal im Sinne des UN-Kaufrechts, United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods.

Die Klägerin hatte der Beklagten Metallpuder auf Abruf mit einem Konsignationsvertrag verkauft. Die Beklagte stellte den Abruf ein und erwarb das Produkt günstiger von einem anderen Hersteller. Der Klägerin klagte den Ersatz ihres entgangenen Gewinns ein und berief sich auf den Handelsbrauch, der sich zwischen beiden Unternehmen in sieben Jahren entwickelt hatte: Der Kaufpreis wurde bis zum Wareneinsatz durch die Beklagte gestundet, doch galt das Produkt mit der Bereitstellung als verkauft.

Hingegen behauptete die Beklagte, auf diesen Brauch sei nicht abzustellen, sondern auf die Usancen im Wirtschaftszweig, dass nämlich erst bei Abruf und Verwendung ein Kauf zustande komme. Das Untergericht stimmte der Klägerin bei dem Course of Dealings zu, und der United States Court of Appeals bestätigte sein Urteil mit einer ausführlichen Begründung; ebenso entschied es in der Beurteilung der Schadensminderungspflicht der Klägerin.


Samstag, den 30. Sept. 2006

Brutaler Strafschadensersatz  

.   Sowohl den Lesern, die Polizeibrutalität verfolgen, als auch jenen, die Exzesse im Recht des Strafschadensersatzes aufregen, bietet das Urteil in Sachen Pedro Casillas-Diaz et al. v. Romualdo Palau et al., Az. 04-1303, vom 19. September 2006 etwas.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks erklärt ausführlich die Merkmale, bei denen Schadensersatz für eine von ihm als brutal bezeichnete Behandlung von zwei Bürgern durch die Polizei zuerkannt wird.

Etwas weniger gründlich beurteilt es die punitive Damages vom Zehnfachen des Schadensersatzes, indem es die Regel des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington missachtet, dass der Multikplikator einstellig sein soll. Es beruft sich auf das BMW-Urteil, BMW of N. Am., Inc. v. Gore, 517 U.S. 559, 574 (1996), nicht jedoch die neuere State Farm-Entscheidung, State Farm Mutual Automobile Insurance Company v. Inez Preece Campbell et al., vgl. Kochinke, U.S. Supreme Court setzt Strafschadensersatz Grenzen, GALJ (8. April 2003).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.