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Sonntag, den 01. Okt. 2006

Todeswunsch unerfüllt  

.   Wenn der zum Tode Verurteilte den Vollzug der Strafe beantragt, nachdem er einen Habeas Corpus-Antrag auf Prüfung seines Lebens- und Freiheitsentzugs stellt, darf das Gericht diesen Antrag nicht ignorieren und dem Wunsch auf Vollstreckung der Todesstrafe stattgeben, bevor der Antrag inhaltlich geprüft und beschieden ist, urteilte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 13. September 2006.

In Sachen Robert Charles Gomez v. Dora B. Schriro, Az. 98-99003, waren dem Todeskandidaten bestialische Verbrechen zu Last gelegt worden. Er wurde ohne seine Anwesenheit schuldig gefunden. Lediglich bei der Strafzumessung war er im Gerichtssaal - blutend, fast unbekleidet, erschöpft und angekettet.

Unter diesen Umständen war das Urteil nur in die Schuldfrage, nicht in Strafzumessung aufrechtzuerhalten, entschied das Berufungsgericht, indem es auf den Habeas Corpus-Antrag einging. Bereits die Ketten vorverurteilten den Angeklagten. Die Mindermeinung verwirft die 50-seitige Begründung der Entscheidung und gelangt auf 12 weiteren Seiten zur Erkenntnis, dass dem Gericht die Zuständigkeit zur Entscheidung über diesen Antrag fehlt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.