Schiedsklausel und Schmerzensgeld
CHS - Washington. Eine psychische Belastung, so genannter emotional Distress, stellt noch keine Körperverletzung, bodily Injury, dar. Dies entschied das Berufungsgericht des Staates Kalifornien am 29. September 2006, Az. B182588.
Im Fall Kenny Gravillis, Jr., et al. v. Coldwell Banker Residential Brokerage Company et al. hatten die Kläger, ein Ehepaar, von und über die Beklagten ein Haus gekauft. Mit dem Vertrag wurde zugleich eine Schiedsvereinbarung abgeschlossen, derzufolge wegen aller Streitigkeiten mit Ausnahme von Körperverletzungen und Tötungen ein Schiedsgericht zuständig sein sollte.
Erst nach dem Kauf des Hauses stellte sich heraus, dass Termitenbefall, Erdbebenschäden und eingedrungenes Wasser nur notdürftig durch Schönheitsreparaturen übertüncht worden waren. Die Kläger verlangten nun gerichtlich Schadensersatz aufgrund der durch die Mangelschäden hervorgerufenen psychischen Belastungen. Außerdem behauptete die Ehefrau, dass ihre Schwangerschaftsdiabetes durch den emotionalen Stress hervorgerufen wurde. Die Beklagten dagegen hielten das angerufene Gericht wegen der Schiedsklausel für unzuständig und wollten Bundesschiedsrecht nach dem Federal Arbitration Act anwenden. Das erstinstanzliche Gericht entschied für die Kläger, da es die psychischen Belastungen als Körperverletzungen einstufte.
Das Berufungsgericht hob das Urteil auf und verwies es an die Vorinstanz zurück. Zunächst legte das Gericht ausführlich den Vorrang der Schiedsgerichtsbarkeit vor dem staatlichen Rechtsweg dar und betonte die herausragende Bedeutung von Parteivereinbarungen. Es entschied weiter, dass emotionale Belastungen nicht ohne weiteres unter den Begriff der Körperverletzung subsumiert werden könnten. Zur Unterstüzung dieser Argumentation verwies das Gericht auf die Rechtspraxis anderer Common- und Civil-Law-Systeme. Schließlich verneinte das Gericht auch die Kausalität zwischen der von der Ehefrau erlittenen Schwangerschaftsdiabetes und den Schäden am Haus.
Allerdings wurde auch die Rechtsansicht der Beklagten vom Berufungsgericht zum Teil zurückgewiesen. Der Federal Arbitration Act kann als Prozessrecht des Bundes beim einzelstaatlichen Gericht keine Anwendung auf den vorliegenden Fall finden. Stattdessen muss dieser nun unter Anwendung des einzelstaatlichen California Arbitration Act neu entschieden werden.