Blaue Karten im Markenrecht
CK • Washington. Darf American Express eine Blue-Kreditkarte ausgeben, wenn die Bezeichnung Blue Card bereits für eine Krankenkasse als Marke eingetragen war? Ein Vergleich erlaubte eine Benutzung durch American Express in der Form, dass zwischen beide Worte ein weiterer Begriff einzufügen war. Der Streit flammte später erneut auf, als eine Kreditkarte mit der Bezeichnung Blue Cash auf den Markt kam.
In Sachen Blue Cross and Blue Shield Association v. American Express Company, Az. 05-4004, prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 30. Oktober 2006 den vorherigen Vergleich und stellte fest, dass er auch die alleinige Verwendung von Blue mit Kreditkarten verbot. Es erkannte jedoch auch, dass die Verwirkungsdoktrin Laches greifen kann, weil die Krankenkasse jahrelang die blaue Kreditkarte toleriert hatte.
Daher wies es den Fall an das Untergericht zurück. Insbesondere muss das Untergericht ermitteln, ob für den Laches-Schutz als Vertrauensschutz alle Merkmale vorliegen. Die Urteilsbegründung ist auch verfahrensrechtlich interessant. Lesenswert ist dabei die Kritik des Gerichts an der Verschwendung von Resourcen durch die Schlamperei aller Beteiligten.