Mit Phrase gegen MySpace
CK • Washington. Schaffen die Musik- und Filmverlage mit dem Begriff rampant ein neues Tatbestandsmerkmal? Gibt es überhaupt noch eine Urheberrechtsverletzung, die sie nicht als rampant bezeichnen? Seit mindestens 15 Jahren gehört rampant zu ihrem Standardrepertoire und wirkt wie eine abgedroschene PR-Phrase. Eine unglaubwürdige Übertreibung?
Am 17. November 2006 taucht rampant in einer Klage gegen einen Blogbetrieb auf, UMG Recordings, Inc. et al. v. Myspace, Inc. et al., Az. CV-06-07361, eingereicht bei einem United States District Court in Kalifornien, auf. MySpace soll systematisch das Kopieren geschützter Werke fördern; aaO 11.
Wenn das Urban Dictonary den Begriff mit cool; good, basically übersetzt, hat die dem technischen Fortschritt immer noch hinterherhinkende Musikindustrie für manche den Nagel auf den Kopf getroffen. Ein Monopol auf den Begriff hat sie allerdings noch nicht, wie der Inquirer mit Sex not Rampant on the Interweb am 15. November 2006 belegt.
Eine Steigerung von rampant lautet übrigens: Wenn Ihr mickriges Land das rampant Kopieren nicht abstellt, werfen wir die Atombombe des Handelsrechts auf Sie! So weit wagt sich nur die Filmindustrie vor. Da man jedoch nicht bei jedem Gespräch zwischen Außenministern und Vertretern der Filmwirtschaft zugegen sein kann, sind weitere interessante Ausgestaltungen dieser Phrase nicht auszuschließen. MySpace UMG Recordings rampant