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Mittwoch, den 29. Nov. 2006

Ego unter 100% ?

 
.   Damit ja kein US-Anwalt vergisst, wie klasse er ist, gibt es eine gerahmte Auszeichung: AV Peer Rated und der Name steht drauf. Nicht nur, dass die Kollegenschar keinen Einspruch einlegte, als der Fachbuchverlag sie nach Leistung, Einsatz und Ruf befragte. Man wird auch noch gepriesen. Für ein paar hundert Dollar kann man sich als gestandener Rechtsanwalt ein Holz-, Luzit- oder sonstiges Modell aussuchen und auf den Schreibtisch stellen. Jedes Jahr ein neues. Wenn Scheine nicht reichen. Wenn man nicht schon genug Kitsch besitzt. Oder wenn das Ego nicht die 100%-Marke erreicht.



Gehören Sie zum Umfeld?

 
.   Schade, jetzt weiß wieder jeder, mit wem er reden darf, und muss nicht erst den Anwalt fragen. Eigentlich war es ja kein schlechtes Geschäft, seit Bush im Jahre 2001 Kontakte mit Terrorumfeldsverdächtigen verbot. Wer darf mit wem? Können wir noch mit dieser Firma in Verbindung treten, Geschäfte abschließen? Oder kommen wir dann nach Guantanamo? Auch wenn wir im Ausland unseren Sitz haben, soll das Verbot uns erfassen? Das gibt es doch nicht!

Mit dem Urteil in Sachen Humanitarian Law Project et al. v. United States Department of Treasury et al., Az. CV-05-8047, vom 29. November 2006 ist das Thema "otherwise associated with" aus der Welt geschafft. Das Verbot in §1(d)(ii) der Executive Order 13224 vom 12. Oktober 2001 verletzt den ersten Zusatz zur US-Verfassung, schreibt das Gericht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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