• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 05. Dez. 2006

Ausländer und Ausweisung  

.   In einem für Ausländer in den USA wichtigen Urteil klärte der Supreme Court am 5. Dezember 2006, welche Verurteilungen nicht zu einer Ausweisung von Permanent Legal Residents aus den USA führen. Diese Daueraufenthaltsberechtigten mit der falsch benannten Green Card leben in den USA unter dem Damoklesschwert, bei einem strafwürdigen Fehler der Ausweisung zu unterliegen.

In Sachen Jose Antonio Lopez v. Alberto R. Gonzales, Az. 05-547, bestimmte der Oberste Gerichtshof der Vereiningten Staaten in Washington heute, dass nach einzelstaatlichem Strafrecht als Vergehen klassifizierte Straftaten nicht unbedingt die nach Bundesrecht für eine Ausweisung von Inhabern einer Grünen Karte erforderlichen schweren Vergehen, aggravated Felony, im Sinne des Immigration and Nationality Act darstellen, 8 USC §1229b(a)(3).


Dienstag, den 05. Dez. 2006

Beweis des Kunstfehlers  

.   Ein Arzt muss Sorgfaltspflichten beachten, die im Prozess um einen Kunstfehler zu beweisen sind, bevor der behauptete Pflichtverstoß zur Haftung führen kann. Als nach einer fehlgeschlagenen Blasenoperation der Vater der verstorbenen Patientin Dr. Holcomb verklagte und $1,1 Mio. von den Geschworenen, Jury, zusprochen erhielt, hob das Gericht den Spruch auf und wies die Klage als Judgment as a Matter of Law ab.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks bestätigte diese Entscheidung in Sachen Noel K. Blevens v. George W. Holcomb III, Az. 06-1467, am 30. November 2006. Der Richter darf den Geschworenenspruch annullieren, wenn die Jury mit den vorgelegten Beweisen nicht nachvollziehbar zu ihrer rechtlicher Folgerung gelangen konnte.

Hier fehlte es an jeglicher Grundlage für einen Pflichtverletzungsanspruch. Die Sachverständigen des Klägers hatten keine Pflicht definiert, die der Arzt verletzt haben könnte. Sie hatten subjektive Einschätzungen zitiert.

Den objektiven Standard, der der Jury die maßgebliche Pflicht erklärt hätte, hatten sie nicht dargelegt. Ohne Pflicht keine Verletzung, kein Schaden, keine Kausalität - und damit auch keinen Schadensersatz. Arzthaftung







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.