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Samstag, den 09. Dez. 2006

Versuchte Spionage: 25 Jahre  

.   Ein Deutscher lachte, als er die Informationen sah, die ein Seemann aus den USA vom U-Boot mitbrachte, um in einem Drittland politisches Asyl zu erlangen. Doch reichten die Daten für eine Verurteilung aus. Als Deserteur und Spion erhielt er vom Militärgericht in Norfolk, Virginia, am 6. Dezember 2006 eine Haftstrafe von 25 Jahren und Nebenstrafen. 12 Jahre muss er nach einer Absprache mit der vom NCIS unterstützen Anklage verbüßen. Haftverschonung, Parole, ist frühestens nach vier Jahren denkbar. Dem Deutschen wird trotz anfangs fantasievoller Presseberichterstattung keine Beteiligung angelastet.


Samstag, den 09. Dez. 2006

Prozessuales Viagra  

.   Unternehmen, die spekulativ Patente kaufen, werden aggressiver und zahlreicher. Ihre Strategie besteht nicht in der produktiven Verwertung von Patenten. Vielmehr sollen aufgrund der Patente produktive Unternehmen verklagt werden. Wenn diesen von Patentkanzleien für die Verteidigung eine erste Kostenschätzung von $650.000 plus $200.000 Gutachterkosten präsentiert werden, gehen sie leicht in die Knie.

Selbst wenn man gewinnt, werden diese Anwaltshonorare und Kosten meist nicht erstattet. Viele Opfer zahlen daher die von Trolls erpressten Lizenzgebühren, selbst wenn sie überzeugt sind, dass ihre Technik nichts mit der patentierten gemeinsam hat.

Die Palette der Abwehrstrategien gegen Patent-Trolle wurde in diesem Jahr um zwei Entwicklungen im Prozessrecht der USA erweitert. Zum einen nahm - wie im German American Law Journal berichtet - der Oberste Bundesgerichtshof in Washington den Trollen am 15. Mai 2006 in Sachen eBay Inc. v. MercExchange, LLC, Az. 05-130, das wichtige Druckmittel der Verbotsverfügung. Dieses konnte gutgläubige Hersteller in den wirtschaftlichen Ruin treiben.

Zudem sehen Gerichte mittlerweile Massenlizenzangebote mit damit verbundenen, vorher eingereichten, doch noch nicht zugestellten Klagen als missbräuchlich an. Im Eon-Net-Troll-System biss die Patent-Klägerin auf Stein, als die beklagte Bank einen Missbrauchsantrag stellte, den das Gericht nach Rule 11 des Bundesprozessrechts gewährte. Bis dahin waren der Beklagten bereits $100.000 Anwaltskosten entstanden, berichtet IP Law & Business, Dez. 2006, S. 16. Diese Kosten sind der Flagstar-Bank ausnahmsweise zu erstatten.

Ein Ende der Patent-Troll-Misere ist damit jedoch nicht abzusehen. Im Gegenteil, jetzt investieren Private Equity-Fonds in auf diesen Missbrauch spezialisierte Unternehmen. Sie wollen damit garantieren, dass sich selbst die größten Unternehmen nicht mehr darauf verlassen können, für die hohen Kosten solcher Verfahren den finanziell längeren Atem zu besitzen: Mit Staying power during litigation wirbt einer dieser Fonds für sein prozessuales Viagra.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.