CK • Washington. Die Strafverfolgung von Unternehmen soll verschärft werden.
Neue Richtlinien hat das Bundesjustizministerium am 12. Dezember 2006 verkündet. Die Entscheidungsmerkmale für die Aufnahme einer Strafverfolgung richten sich nach einem Neunpunkteprogramm, aaO 4. Es ersetzt auch das vielfach kritisierte
Thompson Memorandum vom 20. Januar 2003.
Der Vermerk namens Principles of Federal Prosecution of Business Organizations enthält die Richtlinien und stammt aus der Feder des Stellvertretenden Justizministers Paul McNulty. Es beschreibt die Pflichten der Staatsanwaltschaft im Department of Justice ebenso wie die der Unternehmen. Obwohl die meistbenutzte Gesellschaftsform, die Corporation, angesprochen wird, ist der Vermerk auf US-Unternehmen aller Gesellschaftsformen und auch multinationale Konzerne anwendbar.
Die Richtlinien gehen auf mildernde Umstände ebenso wie auf den erzwungenen Verzicht auf das Anwaltsgeheimnis ein. Der von Staatsanwälten oft erpresste Verzicht hat sich als besonderer Stein des Anstoßes erwiesen. Für Unternehmen und ihre Rechtsanwälte bedeutet dies, dass die von Anwälten vorgenommenen Ergebnisse aus Ermittlungen, die vielleicht zu einer Selbstanzeige führen, des Schutzes beraubt werden. Doch enthalten die neuen Richtlinien ein Lippenbekenntnis zur Anerkennung des Anwaltsgeheimnisses.
Für Personal der Unternehmen ist von besonderer Bedeutung der Punkt 3, Shielding Culpable Employees and Agents, nach welchem die Staatsanwaltschaft berücksichtigen kann, ob das Unternehmen die Anwaltshonorare des ebenfalls angeklagten Personals trägt, aaO 11. Vielfach besteht nach einzelstaatlichem Recht und den By-Laws der Unternehmen eine Verteidigungspflicht.
Diese wollte das Thompson-Memorandum routinemäßig aushebeln. Die neuen Richtlinien lassen die Erfüllung der Verteidigungspflicht, die für Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat und Geschäftsführung aufgrund der Regeln zur Corporate Governance und nach dem Sarbanes Oxley Act von 2002 von ausschlaggebender Bedeutung ist, im Regelfall unberücksichtigt.
Die unabhängige Second Opinion bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Unternehmen und ihrer Leitung im amerikanischen Wirtschaftsstrafrecht. Justice Department Principles Prosecution Sarbanes Oxley Corporate Governance Wirtschaftsstrafrecht Corporation USA