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Montag, den 18. Dez. 2006

Plan für Modellbahn entgleist  

.   Das Modell einer Eisenbahn besteht aus zahlreichen Teilen, deren Zusammensetzung und Design ein Geschäftsgeheimnis darstellt. Unter koreanischen Herstellern wurden Baupläne eines US-Auftraggebers für Modellbahnen der Spur 0 getauscht, so dass die Entwicklungsarbeit eines Auftraggebers bei einem Hersteller, der für einen konkurrierenden US-Auftraggeber arbeitete, Einsatz fand. Dieser Verletzung folgten koreanische Straf- und Zivilverfahren, denen sich das Zivilverfahren Mike's Train House, Inc. v. Lionel, LLC et al., Az. 05-1095, in den USA anschloss.

Im Urteil vom 14. Dezember 2006 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks über den Antrag der beklagten weltberühmten Inhaberin der Modellbahnmarke Lionel auf ein neues Geschworenenverfahren, weil die Geschworenen nach unzulässigen Sachverständigengutachten zur Verdopplung des Schadensersatzes bei der Prüfung der ungerechtfertigten Bereicherung gelangten. Der abgelehnte Antrag wurde aufgehoben.

Damit kehrt das Verfahren an das Untergericht zurück. Außerdem hob das Gericht die einstweilige Verfügung zugunsten der Klägerin auf. Das Urteil stellt eine lesenswerte Einführung in das Recht der Trade Secrets und die Verwertung von Beweisen aus ausländischen Verfahren im amerikanischen Prozess dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.