• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 26. Dez. 2006

DAJV-Newsletter 4/2006  

.   Der neue Newsletter des Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung e.V. ist soeben erschienen. In Washington ist das Heft noch nicht angekommen, doch die Titelseite verspricht viel.

Neben der Fortsetzung der Serie von Kochinke / Wilske / Krapfl zur Schiedsgerichtsbarkeit in der US-Rechtsprechung verspricht sie Erörtungen der Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte - und ihrer auch im German American Law Journal besprochenen Grenzen -, des Finanzwesens, des Rechts der Unterhaltungsbranche und weiterer Spezialgebiete.

Die Gestaltung hatte der Verlag Recht und Wirtschaft schon Anfang 2006 übernommen, die den Newsletter zu einem professionellen Werk macht, das in keiner auf die USA ausgerichteten Bibliothek fehlen darf.


Dienstag, den 26. Dez. 2006

Bank nicht drittbegünstigt  

.   Kann eine Bank, die einen für einen Kunden erstellten Prüfbericht zur Kenntnis nimmt und dem später insolventen Kunden Kredit gewährt, ein Drittbegünstigter des Prüfvertrages zwischen Wirtschaftsprüfern und Kunden sein? In der Regel nicht, entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Sachen Johnson Bank v. George Korbakes & Co., LLP, Az. 05-3580, am 18. Dezember 2006.

Zudem prüft das Gericht, ob Fehler im Prüfbericht die Bank zu Schadensersatzansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfer berechtigen. Der zugrundeliegende Anspruch richtet sich nach Tort-Recht, dem Recht der unterlaubten Handlung. Der Vorwurf lautet auf negligent Misrepresentation. Das Gericht weist auch diesen Anspruch ab, weil die Wirtschaftsprüfer keine Sorgfaltspflicht gegenüber der Bank hatten, sondern nur im Verhältnis zum Auftraggeber tätig waren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.