• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 01. Jan. 2007

Vorsatz 2007: Fünfpunkteprogramm  

.   Realisierbare Vorsätze für 2007:
Schon garantiert: Strahlen, wenn die Belegexemplare der für 2006 avisierten Fachbücher mit den Kapiteln zum US-Recht endlich eintreffen.

Die Liste sollte idealerweise so beginnen: Der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen. Philosophisch weniger anspruchsvoll darf es lauten: Die Mandantenwünsche erfüllen. Mit der Gerechtigkeit ist es im amerikanischen, deutschen und sonstigen Recht immer so eine Sache. Auf sie nimmt auch der Blutdruck des Richters, die Wahnvorstellung der Gegenseite und hier die Unberechenbarkeit der Jury Einfluss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.