Ladenunfall: Pech für Kunden
CK • Washington. Ein Papierkorb fällt im Geschäft drei Meter und trifft einen Kunden. Der klagt, verliert und gewinnt in der Berufung. Das Obergericht von Texas entscheidet jedoch, dass das Berufungsgericht fehlerhaft der ersten Instanz einen Verfahrensfehler vorwirft, der nur durch ein neues Verfahren geheilt werden könnte. Deshalb erhält der Kunde keinen Schadensersatz - auch im US-Recht kein untypisches Ergebnis.
Das Berufungsgericht wollte dem Kunden eine zweiten Chance mit der Begründung geben, das Untergericht hätte den Zivilgeschworenen die Rechtsfragen falsch erklärt und daher eine falsche Subsumtion durch die Jury herbeigeführt. Die Jury sei vom Richter in der Kausalitätsfrage irregeführt worden.
Das Obergericht entschied am 29. Dezember 2006 in Sachen Bed, Bath & Beyond, Inc. v. Rafael Urista, Az. 04-0332, dass der vom Berufungsgericht festgestellte Fehler, soweit sein Vorliegen zu bestätigen wäre, das Ergebnis der Jury nicht beeinflusst haben kann und damit als harmlos nicht zu einem neuen Verfahren führen darf. Der Fall kehrt nun an das Berufungsgericht zur abschließenden Beurteilung zurück. Ladenunfall USA