CK • Washington. Schuldner zahlt nicht zum jährlichen Termin. Drei Tage nach der Frist:
Die ist doch um
vier Monate verschoben worden, weil ich letztes Jahr schon vier Monate
später zahlte. Schöne Aufgabe für Referendare: Deutsches und
amerikanisches Recht im übersichtlichen Sachverhalt. Beim deutschen
Recht ist die Sache einfach. Verzugsfolgen sind sauber und systematisch
im BGB erklärt.
Selbst Laien können damit eine Menge anfangen.
Manchmal sind sie zu risikofroh, lesen das Gesetz nach den eigenen
Vorstellungen und liegen dann falsch. Aber immerhin, so ein feines
deutsches Gesetz bietet einen guten Einstieg.
Auf der amerikanischen Seite: Welches Recht gilt denn überhaupt?
Das des Schuldnerstaats? Das der anderen Beteiligten? Das der
Gläubiger? Bundesrecht? Landesrecht? Und welches Gesetz? Hundert
Fallsynopsen in
American Jurisprudence lesen, um erst einmal die
Richtung zu finden?
Uniform Commercial Code? Restatement of the Laws of
Contracts?
Ja, all das lesen, denn es bildet. Der Fall lässt sich
allerdings anhand des Vertrages lösen. Da steht nämlich alles
drin:
No Waiver, Time is of the Essence, Interest, late Charges,
applicable Law, Conflicts of Laws und Vielerlei mehr. Verklausuliert
zwar, doch gründlich und abschließend. Keine Fristsetzung mit
Klagandrohung bitte, denn das kann hier auf den Gläubiger als
Erpressungsversuch zurückschlagen.
Die Lösung verfasst der Chef selbst. Die Referendare dürfen sie erst lesen, nachdem sie selbst recherchiert haben, und dann vergleichen. Das kann noch interessant werden.
Vertrag USA Verzug USA